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Neue Zivilschutzordnung 2026: Erweiterte Schutzraumbaupflicht und höhere Ersatzbeiträge

Was Eigentümer, Bauherren, Architekten und Planer jetzt über die Änderungen des Bundesrats wissen müssen

Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2025 umfassende Änderungen an der Zivilschutzordnung beschlossen. Diese Anpassungen wurden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) gemeinsam mit den Kantonen erarbeitet und treten bereits am 1. Januar 2026 in Kraft.

Wichtige Änderungen für Eigentümer, Bauherren und Planer

Die Neuerungen betreffen insbesondere den Schutzraumbau, die Ersatzabgaben und die Werterhaltung bestehender Anlagen. Im Vergleich zu den bisherigen Bestimmungen gelten ab 2026 folgende Anpassungen:

Ab wann gelten die neuen Bestimmungen?

Für alle Bauprojekte, die ab dem 1. Januar 2026 bei der Gemeinde eingereicht werden, gelten die neuen Regelungen.
Architekten, Planer und Bauherren sollten daher bereits jetzt prüfen, ob laufende oder geplante Projekte von der erweiterten Schutzraumbaupflicht betroffen sind.

Weiterführende Informationen

Fazit

Mit der neuen Zivilschutzordnung reagiert der Bund auf die aktuellen Anforderungen an den Bevölkerungsschutz.
Für Eigentümer, Architekten und Bauherren ist es entscheidend, sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen – insbesondere, wenn in den nächsten Monaten Umbauten oder Nutzungsänderungen geplant sind.