Neue Zivilschutzordnung 2026: Erweiterte Schutzraumbaupflicht und höhere Ersatzbeiträge
Was Eigentümer, Bauherren, Architekten und Planer jetzt über die Änderungen des Bundesrats wissen müssen
Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2025 umfassende Änderungen an der Zivilschutzordnung beschlossen. Diese Anpassungen wurden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) gemeinsam mit den Kantonen erarbeitet und treten bereits am 1. Januar 2026 in Kraft.
Wichtige Änderungen für Eigentümer, Bauherren und Planer
Die Neuerungen betreffen insbesondere den Schutzraumbau, die Ersatzabgaben und die Werterhaltung bestehender Anlagen. Im Vergleich zu den bisherigen Bestimmungen gelten ab 2026 folgende Anpassungen:
- Erweiterte Schutzraumbaupflicht:
Neu sind nicht nur Neubauten und selbstständige Anbauten von der Baupflicht betroffen, sondern auch Anbauten, Aufbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen, sofern dadurch neuer Wohnraum geschaffen wird.
Ist der Schutzraumbau nicht möglich oder unverhältnismässig, kann weiterhin eine Abgeltung durch Ersatzbeiträge erfolgen. - Erhöhung der Ersatzbeiträge:
Die Ersatzbeiträge, pro nicht erstellten Schutzraum, steigen von bisher CHF 800.– auf CHF 1’400.–. - Werterhaltung bestehender Schutzräume:
Veraltete Geräte und Komponenten von Schutzräumen, die älter als 40 Jahre sind, sind nach Bestandsaufnahme bei der periodischen Schutzraumkontrolle, innerhalb von fünf Jahren zu ersetzen.
Ab wann gelten die neuen Bestimmungen?
Für alle Bauprojekte, die ab dem 1. Januar 2026 bei der Gemeinde eingereicht werden, gelten die neuen Regelungen.
Architekten, Planer und Bauherren sollten daher bereits jetzt prüfen, ob laufende oder geplante Projekte von der erweiterten Schutzraumbaupflicht betroffen sind.
Weiterführende Informationen
- Medienmitteilung des Bundesrats:
🔗 Zur offiziellen Mitteilung des Bundesrats - Beitrag des BABS auf LinkedIn:
🔗 BABS auf LinkedIn – Änderungen Zivilschutzordnung 2026
Fazit
Mit der neuen Zivilschutzordnung reagiert der Bund auf die aktuellen Anforderungen an den Bevölkerungsschutz.
Für Eigentümer, Architekten und Bauherren ist es entscheidend, sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen – insbesondere, wenn in den nächsten Monaten Umbauten oder Nutzungsänderungen geplant sind.