Vermessung: Rissaufnahmen
Erschütterungs- oder vibrationslose Bauarbeiten gibt es wohl kaum. Die Bauarbeiten können zur Folge haben, dass an benachbarten Gebäuden
sowie angrenzenden Strassen Risse entstehen.
Dies können bestehende Risse, welche sichtbar grösser werden, oder komplett neue Rissbildungen an zuvor schadenlosen Bauteilen sein.
Die Rissaufnahmen
dienen als unabhängige Beweissicherung und sichern beide Parteien ab. 


Wie gehen wir vor?
- Anschrift Eigentümer / Verwaltung / Mieter zur Terminfindung durch Auftraggeber oder OLIG
- Rissaufnahmen mittels Fotodokumentation und Rissklassifizierung gemäss SN-Norm
- Rissprotokoll zur Einverständniserklärung an Eigentümer / Verwaltung / Mieter in Papier- und digitaler Form zustellen
- Unterzeichnete Rissprotokolle durch Eigentümer / Verwaltung / Mieter ausgedruckt und in digitaler Form an Auftraggeber weiterleiten
- Optional: Zwischenkontrolle während der Bauphase oder Schlusskontrolle nach Bauvollendung sowie erneute Zustellung an Eigentümer / Verwaltung / Mieter sowie die anschliessende Weiterleitung an den Auftraggeber
Unser Rissprotokoll entspricht keiner amtlichen Befundaufnahme.


Die Rissaufnahmen können zudem mit einem Erschütterungsmessgerät, welches vor Baubeginn im zu überwachenden Objekt installiert wird, kombiniert werden. Dieses zeichnet permanent Vibrationen auf und sendet bei zu intensiven Erschütterungen einen Alarm an definierte Parteien. Dies ermöglicht ein rechtzeitiges Handeln und entsprechende Massnahmen können frühzeitig ergriffen werden.